| 1. Die Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte wurde 1978 gegründet; sie ist eine der Arbeitsgemeinschaften im DeutschenAnwaltVerein e.V. (DAV). |
| 2. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die berufspolitischen Interessen der Syndikusanwälte wahr. Sie unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts und des Wirtschaftsrechts und fördert den Austausch von Meinungen und praktischen Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten. |
| 3. Zur Verbindung mit gleichgerichteten Interessen im Ausland ist die Arbeitsgemeinschaft Mitglied der European Company Lawyers Association (ECLA) mit Sitz in Brüssel. |
| 4. Jeder Syndikusanwalt mit Zulassung bei einem deutschen Gericht, der Mitglied in einem dem Deutschen Anwaltverein angeschlossenen örtlichen Anwaltverein ist, kann Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 50 €. Altmitglieder, die am 16. November 2000 nicht Mitglieder eines örtlichen Anwaltvereins des DAV gewesen sind, zahlen einen Jahresbeitrag von 105 €. |
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5. Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft führt ein Ausschuss, der für jeweils drei Jahre gewählt wird. |
| Werden Sie Mitglied! Unterstützen Sie aktiv die Arbeitsgemeinschaft! Es liegt im gemeinsamen Interesse und lohnt sich auch für Sie: |
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| Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit! |
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Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte im DeutschenAnwaltVerein e.V. |
| Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich per E-Mail mitteilen, dass Sie gern zurückgerufen werden möchten. |


