Änderungen im Geschäftsführenden Ausschuss: Neue Vorsitzende und neues Mitglied

Der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte hat sich am Montag, den 26. Februar 2024, zu einer Präsenzsitzung getroffen. Neben der Vorbereitung des Deutschen Syndikusanwaltstag am 7.-8. November 2024 in Berlin standen auch personelle Veränderungen auf der Tagesordnung. Clarissa Freundorfer hat den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft aus beruflichen Gründen niedergelegt, bleibt aber Mitglied im GfA. Als neue Vorsitzende wurde Ute Lorenzen gewählt. Bei der Verabschiedung von Clarissa Freundorfer als Vorsitzenden hielt ihre Nachfolgerin, Ute Lorenzen, auch eine Laudatio, um an das langjährige Engagement von Clarissa Freundorfer zu erinnern.

Zusätzlich hat der GfA ein neues Mitglied kooptiert, Herr Martin Söller. Kooptiert bedeutet, dass das neue Mitglied durch Beschluss des GfA bis zu den nächsten Wahlen volles Mitglied im GfA ist. Martin Söller wird sich auf der nächsten Mitgliederversammlung, die auf dem Deutschen Syndikusanwaltstag 2024 in Berlin stattfinden wird, allen Mitgliedern vorstellen.

Rückblick: 30. Deutscher Syndikusanwaltstag in Berlin am 2. bis 3. November 2023 – Jubiläumsveranstaltung war ein voller Erfolg!

Aktuelle praxisrelevante Themen standen auch dieses Jahr wieder im Fokus, darunter: Welche KI/Legal Tech Tool gibt es für Rechtabteilungen und welche gesetzlichen Reglungen in diesem Bereich kommen auf uns zu? Wie schaut es mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder der ESG-Thematik in einem Unternehmen konkret aus? Oder: Welche Anforderungen bringt das neue Arbeitszeitrecht? Auch Karrierefragen wurden beleuchtet, etwa ob eine Spezialisierung oder eine breit aufgestellte Tätigkeit förderlicher für die Karriere ist oder wann ein Wechsel des Arbeitgebers lohnt.

Zum Bericht

FAQ-Liste zum Recht der Syndikusanwälte

Die erstmals 2016 erschienene FAQ-Liste der Arbeitsgemeinschaft zum Recht der Syndikusanwälte wird fortlaufend überarbeitet und aktualisiert (Stand August 2022). Von den Rechten und Pflichten des Syndikusrechtsanwalts über das Zulassungsverfahren, die arbeitsvertragliche Gestaltung bis hin zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht – die FAQ liefern Antworten auf (fast) alle Fragen im Zusammenhang mit der Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Zur vollständigen FAQ-Liste gelangen Sie hier.

Evaluierung Syndikusgesetz: Bericht der Bundesregierung liegt vor

Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2020 den lange erwarteten Evaluierungsbericht zum Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen. Erwartungsgemäß sieht die Bundesregierung wenig Änderungsbedarf. Erfreulich ist, dass in der Evaluierung die Anregung aus der Stellungnahme des DAV und der AG Syndikusanwälte aufgenommen wurde, eine Regelung zur Vermeidung von Versorgungsruinen bei Unterbrechung der Syndikustätigkeit zu schaffen. Hierzu hat das BMJV Regelungsvorschläge unterbreitet.

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